Studium, College & Auslandssemester

Studieren in den USA: Krankenversicherung, Waiver und Universität richtig planen

Wer aus Deutschland oder Österreich an einer Universität, einem College oder einer Hochschule in den USA studieren möchte, muss zwei Ebenen auseinanderhalten: die Versicherungsanforderungen des Aufenthalts beziehungsweise Visums und die zusätzlichen Vorgaben der Bildungseinrichtung. Dieser Ratgeber erklärt Waiver, F-1/J-1, Care College USA und die wichtigsten Schritte vor Studienbeginn.

Studierende planen gemeinsam ihr Auslandsstudium auf dem Campus einer amerikanischen Universität
Redaktionelles Reisefoto zum Thema dieses Ratgebers. Die Tarifangaben auf dieser Seite stammen aus den verlinkten Primärquellen, nicht aus dem Bildmotiv.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Universität, College und Hochschule können eigene Krankenversicherungs- und Waiver-Anforderungen festlegen.
  • Care College USA richtet sich an versicherungsfähige Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland oder Österreich.
  • Ein Waiver-Formular kann von Care Concept geprüft und der geforderte Versicherungsschutz schriftlich bestätigt werden; die endgültige Anerkennung entscheidet die Bildungseinrichtung.
  • J-1-Mindestanforderungen und universitätseigene SHIP-/Waiver-Regeln sind zwei getrennte Prüfungen.
Spezialtarif für Studium in den USA

Care College USA im Detail ansehen

Leistungen, Waiver, Gesundheitsfragen, MedCare-Regeln und die Voraussetzungen für Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland oder Österreich.

Versicherungsoptionen speziell für die USA
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Warum Studium in den USA mehr als eine normale Reisekrankenversicherung ist

Ein Studium, Auslandssemester oder längerer Ausbildungsaufenthalt in den USA kann deutlich andere Anforderungen auslösen als eine Urlaubsreise. Universität, College oder Hochschule können einen eigenen Student Health Insurance Plan vorsehen und eine Befreiung nur dann erlauben, wenn eine externe Krankenversicherung bestimmte Leistungsmerkmale nachweist.

Für Studierende mit ständigem Wohnsitz in Deutschland oder Österreich ist deshalb nicht nur die Laufzeit wichtig. Entscheidend sind auch Waiver-Fristen, medizinische Leistungsanforderungen, mögliche Visaregeln, und der Ablauf im Leistungsfall.

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Universität, College und Hochschule: Was ein Waiver bedeutet

Viele US-Bildungseinrichtungen verlangen einen eigenen Krankenversicherungsschutz oder schreiben Studierende automatisch in einen hochschuleigenen Tarif ein. Ein Waiver ist der Antrag, von diesem hochschuleigenen Tarif befreit zu werden, weil ein anderer Versicherungsschutz die verlangten Kriterien erfüllt.

Care Concept gibt an, dass Care College USA die Anforderungen von Universitäten in den USA, Kanada und Mexiko in der Regel erfüllt. Verlangt eine Universität, ein College oder eine Hochschule ein eigenes Waiver-Formular, kann Care Concept den geforderten Versicherungsschutz prüfen und bestätigen. Die endgültige Entscheidung über die Anerkennung trifft immer die jeweilige Bildungseinrichtung.

  • Waiver-Frist der Universität, des Colleges oder der Hochschule früh notieren
  • Anforderungskatalog und offizielles Waiver-Formular vollständig besorgen
  • Formular und Anforderungen rechtzeitig an Care Concept zur Prüfung senden
  • Bestätigung und finale Waiver-Entscheidung der Bildungseinrichtung speichern

Waiver-fähig bedeutet nicht automatisch, dass jede Universität, jedes College oder jede Hochschule die Befreiung genehmigt.

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Besondere AVB-Regel für verpflichtend verlangte Leistungen

Die Care-College-USA- enthalten einen erweiterten Leistungsumfang für Leistungsarten, die eine staatliche oder private Bildungseinrichtung in den USA oder US-Territorien zwingend für die Teilnahme an der Ausbildung verlangt. Die Bedingungen nennen psychologische Betreuung ausdrücklich als Beispiel.

Im Leistungsfall kann als Nachweis ein offizielles Waiver- beziehungsweise Befreiungsformular oder ein Bestätigungsschreiben der Universität, des Colleges oder der Hochschule verlangt werden. Diese Regel ist für Studierende besonders relevant, weil US-Bildungseinrichtungen teilweise Leistungen fordern, die bei gewöhnlichen Reiseversicherungen nicht im Mittelpunkt stehen.

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Versicherungsoptionen speziell für die USA
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Deutschland und Österreich: Wer angesprochen ist

Care College USA richtet sich an versicherungsfähige Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland oder Österreich. Die Staatsangehörigkeit ist dabei nicht auf Deutsche oder Österreicher beschränkt; zusätzlich müssen die weiteren Alters-, Ausbildungs- und Antragsvoraussetzungen erfüllt sein.

In Deutschland weist die DVKA darauf hin, dass bei einem Studium in Staaten ohne einschlägige Krankenversicherungsregelung die deutsche gesetzliche Krankenkasse nicht für Leistungen im Studienland aufkommen kann und ausreichender privater Auslandsschutz geprüft werden sollte. Für Österreich sollte der bestehende heimische Krankenversicherungsschutz ebenfalls separat mit der zuständigen Stelle geklärt werden.

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F-1, J-1 und Hochschulregeln nicht vermischen

Ein F-1- oder J-1-Status beantwortet nicht automatisch, ob der Krankenversicherungsschutz von der Universität, dem College oder der Hochschule akzeptiert wird. Die Bildungseinrichtung kann zusätzlich eigene Leistungs- oder Netzwerkvorgaben haben.

Für J-1-Austauschprogramme nennt das U.S. Department of State Mindestanforderungen an den Versicherungsschutz. Dazu gehören derzeit mindestens 100.000 US-Dollar medizinische Leistungen je Krankheit oder Unfall, 25.000 US-Dollar für die Rückführung Verstorbener, 50.000 US-Dollar für medizinische Evakuierung und ein von höchstens 500 US-Dollar je Krankheit oder Unfall. Die konkrete Bildungseinrichtung kann darüber hinaus weitere Anforderungen stellen.

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Care College USA: Laufzeit, Alter und Antrag

Care College USA kann ab einem Monat und bis maximal fünf Jahre laufen. Bei Versicherungsbeginn muss die versicherte Person mindestens zwölf Jahre alt sein und den 36. Geburtstag noch nicht erreicht haben.

Der Antrag kann laut auch nach Einreise gestellt werden, solange die Einreise in die USA, US-Territorien, Kanada oder Mexiko nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Bei mehr als 31 Tagen seit Ausreise und ohne unmittelbar vor Antragstellung gültige Vorversicherung kann eine allgemeine 31-Tage- relevant werden.

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Versicherungsoptionen speziell für die USA
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Gesundheitsfragen und bekannte Vorerkrankungen

Der Online-Antrag enthält ausführliche . Diese müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden; eine Antragstellung ist noch keine Annahme.

Für bei Antrag bereits bekannte Vorerkrankungen, Unfallfolgen oder Gebrechen sehen die besondere Eigenanteile und Leistungsgrenzen vor. Deshalb sollte eine medizinische Vorgeschichte nicht mit einer pauschalen Aussage wie „Vorerkrankungen sind versichert“ verkürzt werden.

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Behandlung in den USA: MedCare vorab einbinden

Bei einem Leistungsfall in den USA, US-Territorien, Kanada oder Mexiko sehen die grundsätzlich eine Kontaktaufnahme mit MedCare International vor Behandlungsbeginn und die Nutzung eines benannten Vertrauensarztes vor. Akute Erkrankungen und Unfallfolgen, die eine sofortige und nicht aufschiebbare Behandlung erfordern, können von der besonderen Selbstbehaltsregel wegen fehlender vorheriger MedCare-Kontaktaufnahme ausgenommen werden. Bitte die aktuellen dazu genau beachten oder die konkrete Konstellation direkt beim Anbieter erfragen und sich möglichst schriftlich bestätigen lassen.

Ohne die vorgeschriebene Kontaktaufnahme kann ein von 20 Prozent der tariflich erstattungsfähigen Kosten bis maximal 25.000 Euro entstehen. Deshalb gehören Versicherungsnummer, MedCare-Kontaktdaten und die Regeln für stationäre oder umfangreiche Behandlungen griffbereit in die Reiseunterlagen.

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Checkliste vor Abflug und Einschreibung

Die sinnvollste Reihenfolge ist: Zulassung beziehungsweise Programm klären, Versicherungs- und Waiver-Anforderungen der Bildungseinrichtung besorgen, Visum- beziehungsweise Sponsorvorgaben separat prüfen und erst danach den Versicherungsschutz final abgleichen.

  • Zulassungsschreiben und Studienzeitraum sichern
  • Waiver-Frist und Versicherungsanforderungen der Universität, des Colleges oder der Hochschule herunterladen
  • F-1-/J-1- beziehungsweise Sponsorvorgaben getrennt prüfen
  • Care-College-USA-Antrag und vollständig ausfüllen
  • Waiver-Bestätigung, Versicherungsschein, und MedCare-Kontaktdaten offline speichern
  • Bestehenden Krankenversicherungsschutz in Deutschland oder Österreich separat klären

Häufige Fragen

Ist Care College USA auch für Studierende mit Wohnsitz in Österreich gedacht?

Ja. Die nennen einen ständigen Wohnsitz in Deutschland oder Österreich als zentrale Voraussetzung. Weitere Alters-, Ausbildungs-, Gesundheits- und Antragsvoraussetzungen müssen zusätzlich erfüllt sein.

Akzeptiert jede US-Universität, jedes College oder jede Hochschule Care College USA?

Das lässt sich nicht pauschal zusagen. Care Concept gibt an, dass der Tarif die Anforderungen von Universitäten in den USA, Kanada und Mexiko in der Regel erfüllt und individuelle Waiver-Formulare prüfen kann. Die endgültige Befreiung vom hochschuleigenen Tarif entscheidet jedoch die jeweilige Bildungseinrichtung.

Was ist der Unterschied zwischen Waiver und Visum-Anforderung?

Ein Waiver betrifft typischerweise die Befreiung von einem hochschuleigenen Krankenversicherungstarif. Visum- oder Sponsorvorgaben sind davon getrennte rechtliche beziehungsweise programmbezogene Anforderungen. Beide Ebenen müssen separat erfüllt werden.

Wie lange kann ich mit Care College USA versichert sein?

Die Mindestlaufzeit beträgt einen Monat; die maximale Versicherungslaufzeit beträgt fünf Jahre.

Kann ich die Versicherung erst nach Ankunft in den USA beantragen?

Laut kann der Antrag innerhalb eines Jahres nach Einreise in die USA, US-Territorien, Kanada oder Mexiko gestellt werden. Je nach bisheriger Auslandsdauer und Vorversicherung kann eine relevant sein.

Muss ich vor einer Behandlung in den USA den Versicherer kontaktieren?

Bei einem Leistungsfall ist laut grundsätzlich vor Behandlungsbeginn MedCare International zu kontaktieren und deren Verweisung zu beachten. Akute Erkrankungen und Unfallfolgen, die eine sofortige und nicht aufschiebbare Behandlung erfordern, können von der besonderen Selbstbehaltsregel wegen fehlender vorheriger MedCare-Kontaktaufnahme ausgenommen werden. Bitte die aktuellen dazu genau beachten oder die konkrete Konstellation direkt beim Anbieter erfragen und sich möglichst schriftlich bestätigen lassen.