Stornoschutz für eine Reise

Reiserücktritt – Einzelreise

Einmaliger Schutz für einen konkreten Reisevertrag

Reiserücktrittsversicherung für eine konkret gebuchte Reise. Die aktuellen Tarifbedingungen regeln Abschlussfristen und die versicherten Rücktrittsgründe; Reiseabbruch ist nur enthalten, wenn die entsprechende Deckung vereinbart wurde.

Produktanbieter: Care Concept AG · Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung AG

Redaktion: LangzeitReiseschutz · Geprüft am 23. August 2026

Paar auf einer mediterranen Urlaubsterrasse mit Meerblick, davor Reisepass, Karte, Tickets und Reiseapotheke
Schnellcheck

Die wichtigsten Tarifgrenzen auf einen Blick

Laufzeit

Eine konkret versicherte Reise

Geltungsbereich

Gilt für die im Versicherungsschein vereinbarten Reisegebiete.

Wohnsitz

Die Wohnsitzvoraussetzungen ergeben sich aus der aktuellen Antragsstrecke.

Alter

Die Anbieterübersicht nennt keine Altersgrenze.

Gesundheit

Es findet keine klassische statt.

Selbstbehalt

Je nach gewählter Variante mit oder ohne .

Heimatlandschutz

Für dieses Produkt nicht relevant.

Nach Reisebeginn

Der Reiserücktrittsschutz muss vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Die Abschlussfristen nach der Buchung sind dabei zu beachten.

Versicherer

HanseMerkur Reiseversicherung AG

Leistungsüberblick

Vom Anbieter hervorgehobene Produktmerkmale

  • Schutz für einen konkret versicherten Reisevertrag
  • Tariflich versicherte Stornokosten bei einem versicherten Ereignis
  • Reiseabbruch kann als zusätzliche Deckung vereinbart werden
  • Abschlussfrist ist ein zentraler Wirksamkeitsfaktor
  • Erstattung tariflich versicherter Stornokosten bei versicherten Rücktrittsgründen
  • Optionaler Schutz bei Reiseabbruch, wenn vereinbart
  • Es findet keine klassische statt.
Wichtige Bedingungen

Diese Punkte genau beachten

  • Nach den aktuellen Tarifbedingungen: Abschluss bis 30 Tage vor Reisebeginn oder spätestens bis zum 3. Werktag nach Reisebuchung.
  • Für eine Reiseabbruchdeckung muss der Abschluss vor Antritt der Reise erfolgen.
  • Werden die Abschlussfristen nicht eingehalten, gelten Vertrag und Versicherungsschutz nach den Bedingungen trotz Prämienzahlung als nicht zustande gekommen.
  • Nicht jeder persönliche Grund ist versichert; Ereignisse, Nachweise und Ausschlüsse stehen in den Bedingungen.
  • Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist nicht enthalten.
Kurzangaben sind keine Leistungszusage. Maßgeblich sind Antrag, Versicherungsschein, Verbraucherinformationen und die jeweils aktuellen AVB.
Abschlussfrist

Nicht bis kurz vor Abflug warten

Bei der Einzelreise entscheidet nicht nur das versicherte Ereignis, sondern auch der rechtzeitige Abschluss. Die aktuellen Tarifbedingungen nennen zwei Fristanker.

  • Grundsätzlich spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abschließen.
  • Bei später Buchung greift die zusätzliche Frist: spätestens bis zum 3. Werktag nach der Reisebuchung.
  • Reiseabbruchdeckung muss vor Reiseantritt vereinbart sein.
  • Die endgültig bestätigte Police und die konkrete Buchungskonstellation sind maßgeblich.
Offizielle Produktseite

Aktuelle Produktinformationen bei Care Concept

Care Concept stellt auf der offiziellen Produktseite die aktuellen Produktinformationen, Tarifbedingungen und weitere Informationen zum Produkt bereit.

Häufige Fragen

Was vor dem Abschluss häufig unklar ist

Häufige Fragen

Wann muss die Einzelreise-Police abgeschlossen werden?

Die aktuellen Tarifbedingungen nennen einen Abschluss bis 30 Tage vor Reisebeginn oder spätestens bis zum 3. Werktag nach der Reisebuchung. Die konkrete Buchungskonstellation sollte in der Anbieterstrecke geprüft werden.

Ist Reiseabbruch automatisch enthalten?

Nicht zwingend. Die Reiseabbruchdeckung muss als Bestandteil des gewählten Schutzes vereinbart und vor Reiseantritt abgeschlossen sein.

Zahlt die Police, wenn ich einfach nicht reisen möchte?

Nein. Versichert sind ausschließlich die in den Bedingungen beschriebenen Ereignisse; eine freie Planänderung oder bloße Unlust ist kein allgemeiner Rücktrittsgrund.

Quellen & Dokumente

Direkt nachlesen

Produktangaben wurden gegen die verlinkten Anbieterinformationen und Tarifdokumente geprüft. Für allgemeine Einordnung nutzen wir zusätzlich unabhängige öffentliche Stellen.

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